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Vermögenswirksame Leistungen

 


Es ist ein vom Staat gefördertes Programm zur Vermögensbildung, bei der der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 470 Euro zahlt.

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, den Betrag in einen Bauspar-vertrag, in das Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligung), in fremde Unternehmen (außerbetriebliche Beteiligung), in deutsche oder in ausländische Investmentfonds (Aktienanteil mind. 70%), zu investieren. Voraussetzung für die staatliche Förderung von bis zu zwei Verträgen ist eine siebenjährige Sperrfrist.

Bei „wohnwirtschaftlicher“ Verwendung eines Bausparvertrages, bei Arbeitslosigkeit von über einem Jahr oder bei Heirat kann auch früher über das Guthaben eines Vertrages verfügt werden, ohne die Förderung zu verlieren.

Die staatliche Förderung erfolgt durch die Arbeitnehmersparzulage. Diese beträgt bei Bausparverträgen 9 % auf Beiträge bis maximal 470 Euro, bei den anderen genannten Vertragsformen (sog. „Beteiligungen am Produktivkapital“) 18 % („alte“ Bundesländer) bzw. 22 % („neue“ Bundesländer) auf Einzahlungen bis maximal 400 Euro jährlich.

Die Gewährung hängt jedoch vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers ab. Die Grenze liegt bei 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete.