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Lebensversicherung

 

kapitalbildende Lebensversicherung


Die Kapital-Lebensversicherung ist neben anderen Vorsorgemaßnahmen, wie etwa der privaten Rentenversicherung, eine Möglichkeit der finanziellen Alterssicherung: Nach Vertragsablauf erhält der Versicherte eine bestimmte Summe ausbezahlt. Gegenüber der Rentenversicherung hat sie den Vorteil, dass im Todesfall Angehörige sofort eine hohe Summe erhalten.

Passen Sie Ihren Versicherungsschutz unbedingt Ihrer persönlichen Lebenssituation an.


Risikolebensversicherung


Eine Auszahlung der Risiko-Lebensversicherung nach Vertragsablauf ist - wie bei der Kapital-Lebensversicherung - nicht möglich. Die Risiko-Lebensversicherung greift ausschließlich im Todesfall des Versicherten und schützt Angehörige vor finanziellen Belastungen.

Dennoch: Gerade junge Familien sollten über eine Risiko-Lebensversicherung nachdenken. Zum einen reichen Witwen- und Waisenrente im Todesfall des Ernährers kaum aus, wenn dieser noch nicht lange Beitragszahler war. Zum anderen sind gerade junge Menschen häufig mit Krediten, z. B. für einen Hausbau, belastet und müssen finanziellen Verpflichtungen auch bei einem Verdienstausfall nachkommen können.

 

Fondspolice

 

Die Fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsleistungen im Ab- und Erlebensfall. Die Veranlagung erfolgt in Investmentfonds in Form von Fondsanteilen - diese bilden die Deckungsrückstellung des Vertrages.

 

Bei Kurssteigerungen werden Wertzuwächse erzielt, Kursrückgänge führen zu Wertminderungen. Ertragsausschüttungen werden in Fondsanteile umgerechnet und dem Vertrag gutgeschrieben.

 

Im Ablebensfall wird jedenfalls die in der „Versicherungsurkunde“ angegebene Mindesttodesfallsumme geleistet. In der „Versicherungsurkunde“ ist angegeben, wie sich die Leistung im Ablebensfall erhöht, wenn der Geldwert der Deckungsrückstellung größer ist als die Mindesttodesfallsumme.

 

Im Erlebensfall besteht die Leistung aus Fondsanteilen in Höhe der Deckungsrückstellung