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Betriebliche Altersvorsorge

arbeitgeberfinanziert

Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind.   
  
Neben der klassischen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung haben Arbeitnehmer seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, so dass sie aus eigenen Mitteln eine betriebliche Altersversorgung aufbauen können. Durch das neue Fördermodell der Bundesregierung sind Beiträge und Zuwendungen an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse und einen Pensionsfonds förderungsfähig nach § 10a EStG, soweit beim Arbeitnehmer eine individuelle Versteuerung mit Beitragszahlung zur Sozialversicherung erfolgt.   

arbeitnehmerfinanziert

Durch Entgelte des Arbeitnehmers wird die Altersvorsorge finanziert. Sollten Entgeltansprüche per Tarifvertrag festgelegt sein, so ist eine Umwandlung nur dann möglich, wenn dieser auch dementsprechende Einträge besitzt. Dies kann natürlich auch durch eine Betriebsvereinbarung getroffen worden sein, oder durch eine individuelle Vereinbarung (hierbei spricht man von der Öffnungsklausel).

arbeitnehmer / arbeitgeber finanziert

Bei dieser Variante teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Finanzierung der Altersversorgung.

Direktversicherung

Wer vom Arbeitgeber kein Angebot für einen bestimmten Durchführungsweg bekommt, hat das Recht, eine Direktversicherung zu verlangen. Bis zu 1.752 Euro dürfen jährlich in diese Form der Lebens- oder Rentenversicherung fließen. Sie ist insbesondere für Besserverdiener interessant. Ausnahmsweise müssen bei dieser Form der Entgeltumwandlung die eingezahlten Beiträge mit 20 Prozent pauschal versteuert werden, dafür ist die Auszahlung steuerfrei.

Unterstützerkasse

Auch Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungsein-richtungen, die meist als GmbH oder eingetragener Verein (e.V.), in selteneren Fällen auch als Stiftung auftreten. Der Arbeitgeber kann selbst eine Unterstützungskasse gründen oder einer bestehenden Unterstützungskasse beitreten. Der Arbeitnehmer erhält später von der Unterstützungskasse seine Rente. Die Steuer-Freibeträge im Alter sind bei dieser Vorsorgeform etwas höher als bei der Pensionskasse. Dafür können die Beiträge aber nicht flexibel gehandhabt werden. Sie können weder reduziert werden noch ruhen.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der Versicherungsaufsicht unterliegt und den Arbeitnehmern auf die zugesagten Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Sie zahlt immer eine lebenslange Altersrente, kann auf Wunsch aber auch die Hinterbliebenen oder eine eventuelle Berufsunfähigkeit absichern. Die Beiträge können während der Laufzeit nach oben wie nach unten angepasst oder auch ganz ausgesetzt werden.

Pensionsfond

Bei dieser Art wird das Geld in Fonds / Aktien angelegt und bietet gute Renditemöglichkeiten.