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Betriebsunterbrechung

Werden Gebäude, Einrichtungen oder Maschinen durch einen Sachschaden ganz oder teilweise unbrauchbar sind und die Schäden nicht sofort behoben werden können, dann muss durch Einschränkung oder Stillegung des Betriebes mit Einnahmenverlusten gerechnet werden. Eine Betriebsunterbrechung kann im schlimmsten Fall die Existenz kosten durch Fortlaufen der Fixkosten für Miete, Löhne, Zinsen, Abgaben. Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung ersetzt Ihnen im Rahmen der vereinbarten Bedingungen den entgangenen Betriebsgewinn und den Aufwand an fortlaufenden Kosten.